Was ist die Maschinenrichtlinie?

Die Maschinenrichtlinie, offiziell als Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bekannt, ist ein zentrales Rechtsinstrument der Europäischen Union, das die Sicherheitsanforderungen für die Konzeption, Herstellung und Inverkehrbringung von Maschinen innerhalb des EU-Binnenmarktes regelt.

Kernmerkmale der Richtlinie sind die Festlegung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen, die alle Maschinen erfüllen müssen, um das CE-Kennzeichen tragen und in der EU verkauft werden zu dürfen. Die Richtlinie deckt ein breites Spektrum an Produkten ab, von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Fertigungsanlagen, und umfasst auch unvollständige Maschinen.

Alle Maschinen müssen den formalen und grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen.

Wo ist der Unterschied zwischen Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung?

In der Praxis werden die Begriffe “Maschinenrichtlinie” und “Maschinenverordnung” oft synonym verwendet, besonders im deutschsprachigen Raum. Es gibt jedoch einen wichtigen rechtlichen Unterschied zwischen einer “Richtlinie” und einer “Verordnung” im Kontext des EU-Rechts:

Maschinenrichtlinie:

Eine Richtlinie ist ein legislatives Instrument der Europäischen Union, dass ein Ziel vorgibt, welches alle EU-Mitgliedstaaten erreichen müssen. Die genaue Art und Weise, wie dieses Ziel erreicht wird, bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen. Dies bedeutet, dass eine Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist ein Beispiel dafür. Sie setzt Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konzeption und Herstellung von Maschinen fest, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), der Schweiz und der Türkei verkauft werden. Die Mitgliedstaaten müssen ihre eigenen Gesetze erlassen, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Maschinenverordnung:

Eine Verordnung ist ein legislatives Instrument, das unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, ohne dass es einer Umsetzung in nationales Recht bedarf. Verordnungen haben eine allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Bislang gibt es im Kontext der Maschinensicherheit auf EU-Ebene keine spezifische “Maschinenverordnung”, die diesen Namen trägt und die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne durch nationales Recht umgesetzt werden zu müssen.

Der wesentliche Unterschied liegt also in der Art und Weise, wie Richtlinien und Verordnungen in den Mitgliedstaaten angewendet werden. Während Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen und den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung lassen, gelten Verordnungen unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten.

In der Diskussion um Maschinensicherheit und -standards in der EU bezieht sich der korrekte Begriff auf die “Maschinenrichtlinie”, die ein spezifisches Ziel mit bestimmten Anforderungen vorgibt, das durch nationale Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten erreicht werden muss.

Welche Rolle spielt die Maschinenrichtlinie 2006 42 EG in der Technischen Dokumentation?

Die Maschinenrichtlinie setzt klare Anforderungen an die Technische Dokumentation, die Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens ist. Die Technische Dokumentation muss alle relevanten Informationen enthalten, die beweisen, dass die Maschine den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Dazu gehören die Betriebsanleitung, die eine Beschreibung der Maschine, Anweisungen für die sichere Inbetriebnahme und Nutzung, Informationen zur Wartung sowie Details zu durchgeführten Risikobewertungen enthält. Die Rolle der Technischen Dokumentation ist es somit, nicht nur die Konformität nachzuweisen, sondern auch dem Endnutzer alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Maschine sicher zu betreiben.


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