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Was ist Risikobeurteilung?

Die Risikobeurteilung ist das systematische Verfahren, mit dem ein Maschinenhersteller alle von seiner Maschine ausgehenden Gefährdungen ermittelt, bewertet und mindert. Sie ist nach der Maschinenrichtlinie verpflichtend und bildet die Grundlage für die Konstruktion, für die Schutzmaßnahmen und für die Warnhinweise in der Betriebsanleitung. Das methodische Vorgehen beschreibt die Norm DIN EN ISO 12100. Die Risikobeurteilung ist damit kein Dokument am Ende der Entwicklung, sondern ein Prozess, der die Entwicklung begleitet.

Wie läuft eine Risikobeurteilung ab?

Die EN ISO 12100 gliedert das Verfahren in fünf aufeinander aufbauende Schritte, die so lange wiederholt werden, bis das Risiko hinreichend gemindert ist.

Ablauf der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100Die Risikobeurteilung durchläuft die Schritte Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren, Risiko einschätzen, Risiko bewerten und Risiko mindern – iterativ bis das Risiko hinreichend gemindert ist.1 GrenzenVerwendungRaum, Zeit2 Gefährdungenidentifizierenund auflisten3 EinschätzenSchadensausmaß× Eintritt4 Bewertenhinreichendgemindert?5 Mindern3-Stufen-MethodeIteration: Nach jeder Risikominderung wird erneut beurteilt, ob neue Gefährdungen entstanden sind3-Stufen-Methode: 1. Konstruktion › 2. Technische Schutzmaßnahmen › 3. BenutzerinformationAbb. 1 · CARSTENS + PARTNER
Abb. 1: Ablauf der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
  1. Grenzen der Maschine festlegen: bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, räumliche und zeitliche Grenzen sowie die Lebensphasen.
  2. Gefährdungen identifizieren: alle mechanischen, elektrischen, thermischen und weiteren Gefährdungen über alle Lebensphasen hinweg auflisten.
  3. Risiko einschätzen: je Gefährdung Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen.
  4. Risiko bewerten: entscheiden, ob das Risiko hinreichend gemindert ist.
  5. Risiko mindern und erneut beurteilen.

Was ist die 3-Stufen-Methode?

Die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen ist nicht frei wählbar. Die Norm gibt eine verbindliche Rangfolge vor, die von der wirksamsten zur schwächsten Maßnahme führt.

  1. Inhärent sichere Konstruktion: Die Gefährdung wird konstruktiv beseitigt, etwa durch Vermeiden von Quetschstellen oder Reduzieren von Energien.
  2. Technische Schutzmaßnahmen: Trennende Schutzeinrichtungen, Lichtvorhänge oder Zweihandschaltungen, wenn die Gefährdung nicht konstruktiv beseitigt werden kann.
  3. Benutzerinformation: Warnhinweise an der Maschine und in der Anleitung – zulässig nur für Restrisiken, die nach Stufe 1 und 2 verbleiben.

Diese Rangfolge hat unmittelbare Folgen für die Technische Dokumentation: Ein Warnhinweis darf niemals eine Schutzmaßnahme ersetzen, die konstruktiv oder technisch möglich gewesen wäre. Wer Restrisiken in die Anleitung schreibt, die eigentlich hätten konstruiert werden müssen, verlagert die Verantwortung unzulässig auf den Anwender.

Was muss dokumentiert werden?

Die Risikobeurteilung ist nachweispflichtig. Dokumentiert werden müssen mindestens: die festgelegten Grenzen der Maschine, die identifizierten Gefährdungen, die Einschätzung je Gefährdung, die ergriffenen Maßnahmen und das verbleibende Restrisiko.

Diese Unterlagen gehören zu den technischen Unterlagen, die der Hersteller bereithalten muss. Sie werden nicht mit der Maschine ausgeliefert, müssen aber auf Verlangen der Marktüberwachung vorgelegt werden können.

Wie hängen Risikobeurteilung und Betriebsanleitung zusammen?

Die Verbindung ist direkt und wird in der Praxis zu selten genutzt: Jedes Restrisiko aus der Risikobeurteilung muss in der Anleitung als Warnhinweis oder Sicherheitsvorgabe auftauchen. Umgekehrt sollte kein Warnhinweis in der Anleitung stehen, der nicht auf ein beurteiltes Risiko zurückgeht.

Ein sauberer Abgleich beider Dokumente deckt regelmäßig Lücken auf – in beide Richtungen. Fehlende Warnhinweise sind ein Haftungsrisiko, überflüssige Warnhinweise senken die Aufmerksamkeit für die wirklich wichtigen.

Wer führt die Risikobeurteilung durch?

Verantwortlich ist der Hersteller. Durchgeführt wird sie üblicherweise im Team aus Konstruktion, Elektrotechnik und Sicherheitsfachkraft, oft moderiert von einer Person mit CE-Erfahrung.

Die Technische Redaktion sollte früh beteiligt sein. Sie ist diejenige Instanz, die später die Restrisiken kommunizieren muss – und je später sie eingebunden wird, desto häufiger tauchen Restrisiken auf, für die keine verständliche Formulierung mehr gefunden werden kann.

Wann muss die Risikobeurteilung wiederholt werden?

Bei jeder wesentlichen Veränderung der Maschine. Dazu zählen Umbauten, die neue Gefährdungen schaffen oder bestehende Risiken erhöhen, sowie die Verkettung mehrerer Maschinen zu einer Anlage.

Für Betreiber ist dieser Punkt besonders relevant: Wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt die Rolle des Herstellers – mit allen Pflichten, einschließlich Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Risikoanalyse und Risikobeurteilung?
Die Risikoanalyse umfasst die Schritte Grenzen festlegen, Gefährdungen identifizieren und Risiko einschätzen. Die Risikobeurteilung schließt zusätzlich die Risikobewertung ein.

Gilt die Risikobeurteilung auch für unvollständige Maschinen?
Ja. Auch für unvollständige Maschinen ist eine Risikobeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren; die Ergebnisse fließen in die Montageanleitung ein.

Ändert sich mit der Maschinenverordnung etwas?
Die Pflicht zur Risikobeurteilung bleibt bestehen. Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ergänzt Aspekte wie Cybersicherheit und selbstlernendes Verhalten.

CARSTENS + PARTNER überführt Restrisiken aus der Risikobeurteilung in normkonforme Warnhinweise. Mehr dazu auf der Seite Technische Redaktion.


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